Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Dienstleistungen und Angebote von Möbelwerk Zürich GmbH, Möbelwerk Zürich, Buckhauserstrasse 31, 8048 Zürich, Schweiz, E-Mail: [email protected], Telefon: +41 44 587 29 63 (nachfolgend „Möbelwerk Zürich GmbH“, „wir“ oder „uns“).
Mit der Beauftragung, der Annahme eines Angebots, der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklärt sich die Kundschaft mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie von Möbelwerk Zürich GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1. Einführung und Annahme der AGB
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Möbelwerk Zürich GmbH im Bereich Möbelberatung, Massanfertigungen, Küchen- und Einbaulösungen, Lieferung, Montage, Polster- und Reparaturservice sowie Büromöblierung und Objektplanung.
- Ein Angebot von Möbelwerk Zürich GmbH ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft ein Angebot schriftlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten annimmt und Möbelwerk Zürich GmbH die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
- Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil jedes Vertrags zwischen der Kundschaft und Möbelwerk Zürich GmbH.
2. Leistungsumfang
Möbelwerk Zürich GmbH erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Individuelle Möbelberatung und Planung
- Massanfertigungen für Wohn- und Geschäftsräume
- Küchen- und Einbaulösungen
- Lieferung und professionelle Montage
- Polster- und Reparaturservice
- Büromöblierung und Objektplanung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den Plänen, Zeichnungen, Spezifikationen und allfälligen Zusatzvereinbarungen.
Änderungen an Ausführung, Material, Ausstattung, Massangaben oder Lieferterminen sind nur verbindlich, wenn sie von Möbelwerk Zürich GmbH schriftlich bestätigt wurden. Geringfügige technische oder optische Abweichungen, die den vertraglich vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Bei Massanfertigungen können produktions- und materialbedingte Toleranzen auftreten. Naturmaterialien wie Holz, Furnier, Leder, Textilien oder Stein können in Farbe, Struktur und Maserung variieren; dies stellt keinen Mangel dar, sofern keine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
- Die Räumlichkeiten sind für Besichtigungen, Messungen, Lieferung und Montage zugänglich und bereit zu halten.
- Die Kundschaft hat vor Beginn der Arbeiten für ausreichende bauliche, technische und organisatorische Voraussetzungen zu sorgen, insbesondere Strom-, Wasser- und Zugangsverhältnisse, sofern erforderlich.
- Die Kundschaft ist verpflichtet, vor Ausführung von Arbeiten auf verdeckte Leitungen, bauliche Besonderheiten, Traglastbeschränkungen, Brandschutzvorgaben und sonstige Risiken hinzuweisen.
- Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen Dritter, die für die Umsetzung erforderlich sind, sind rechtzeitig von der Kundschaft einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Kundschaft hat die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel oder Beanstandungen ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.
Kommt die Kundschaft ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich Termine verschieben und zusätzliche Kosten entstehen, welche von der Kundschaft zu tragen sind, soweit Möbelwerk Zürich GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, exklusive allfälliger Mehrwertsteuer, Liefer- und Nebenkosten.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
- Möbelwerk Zürich GmbH ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere bei Massanfertigungen, Sonderbestellungen und Projektaufträgen.
- Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren, Verzugszinsen sowie weitere Inkasso- und Betreibungskosten geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren, soweit rechtlich zulässig, im Eigentum von Möbelwerk Zürich GmbH oder eines allfälligen Vorbehaltsberechtigten.
Verrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte durch die Kundschaft sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Stornierung und Rückerstattung
Da Möbelwerk Zürich GmbH häufig individuelle und kundenspezifische Leistungen erbringt, gelten für Stornierungen und Rückerstattungen folgende Grundsätze:
- Bereits erbrachte Beratungs-, Planungs-, Aufmass-, Projektierungs- oder Konstruktionsleistungen sind grundsätzlich zu vergüten.
- Bei Stornierung eines Auftrags durch die Kundschaft können von Möbelwerk Zürich GmbH die bis dahin angefallenen Kosten, Fremdleistungen, Materialaufwendungen und ein angemessener entgangener Gewinn verlangt werden, soweit dies vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.
- Sonderanfertigungen, individuell bestellte Materialien und eigens angepasste Produkte sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Rückerstattungen erfolgen nur, soweit Möbelwerk Zürich GmbH hierzu rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist.
Bei berechtigter Reklamation steht Möbelwerk Zürich GmbH das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine andere angemessene Form der Mängelbehebung zu, bevor eine Rückerstattung oder Vertragsauflösung in Betracht gezogen wird, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6. Haftungsbeschränkungen
Möbelwerk Zürich GmbH haftet für Schäden nur bei rechtswidrigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, soweit gesetzlich zulässig. Jede weitergehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Für Schäden infolge unsachgemässer Verwendung, mangelnder Pflege, unzureichender Wartung, eigenmächtiger Änderungen oder nicht bestimmungsgemässer Nutzung wird keine Haftung übernommen.
- Für Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten, durch unrichtige Angaben der Kundschaft oder durch Umstände im Verantwortungsbereich der Kundschaft verursacht werden, haftet Möbelwerk Zürich GmbH nicht.
- Eine Haftung für Leistungen oder Produkte von Subunternehmern, Lieferanten oder Dritten besteht nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorschreibt.
7. Geistige Eigentumsrechte
Alle Rechte an Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, Visualisierungen, Plänen, technischen Unterlagen, Angeboten, Präsentationen, Fotos und sonstigen von Möbelwerk Zürich GmbH erstellten Inhalten verbleiben bei Möbelwerk Zürich GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Kundschaft erhält an überlassenen Unterlagen und Visualisierungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschliesslich zum Zweck der Vertragsdurchführung.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Möbelwerk Zürich GmbH ist unzulässig.
- Von der Kundschaft bereitgestellte Inhalte, Marken oder Unterlagen bleiben im Eigentum bzw. in der Verantwortlichkeit der Kundschaft beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Möbelwerk Zürich GmbH bearbeitet personenbezogene Daten der Kundschaft im Zusammenhang mit der Anfrage, Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Lieferung, Montage, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung und für gesetzlich erforderliche Zwecke.
- Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Personendaten werden nur soweit benötigt und nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder mit Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
- Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass übermittelte Daten korrekt sind und dass sie zur Weitergabe personenbezogener Daten berechtigt ist, soweit Daten Dritter übermittelt werden.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können im Rahmen einer separaten Datenschutzerklärung bereitgestellt werden, sofern vorhanden und anwendbar.
9. Höhere Gewalt
Möbelwerk Zürich GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe, Transportstörungen, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie sonstige unvorhersehbare, aussergewöhnliche und von Möbelwerk Zürich GmbH nicht zu vertretende Ereignisse.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Ist die Erfüllung dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag unter Wahrung berechtigter Interessen nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzupassen oder aufzulösen.
10. Änderungen der AGB
Möbelwerk Zürich GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Leistungen, der Rechtslage oder der betrieblichen Abläufe.
- Änderungen werden der Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt.
- Sofern nicht anders angegeben, gelten Änderungen als akzeptiert, wenn die Kundschaft nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht und die Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen weiter in Anspruch nimmt.
- Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Kundschaft und Möbelwerk Zürich GmbH findet ausschliesslich schweizerisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Übereinkommen, soweit rechtlich zulässig.
Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Möbelwerk Zürich GmbH in Zürich, Schweiz.
12. Kontaktinformationen
Für Fragen, Beanstandungen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB oder mit unseren Leistungen wenden Sie sich bitte an:
Möbelwerk Zürich GmbH
Möbelwerk Zürich, Buckhauserstrasse 31
8048 Zürich
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 44 587 29 63
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Das Gleiche gilt sinngemäss für allfällige Vertragslücken.